Neuer WHO-Leitfaden für die Bewertung von möglichen Impfkomplikationen
Impfkritik (ht) Die WHO hat einen neuen Leitfaden für die Bewertung von Impfkomplikations-Verdachtsfällen herausgegeben. Unkritisch und folgsam, wie unsere deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nun mal ist, hat sie diese Kriterien 1:1 übernommen.
Das Ganze sieht auf dem ersten Blick auch sehr logisch und nachvollziehbar aus. Doch der Teufel steckt natürlich auch hier im Detail.
Ein Beispiel: Es werden in der Leitlinie fünf verschiedene „Ursachenspezifische Definitionen“ unterschieden
- durch „dem Impfstoff inhärente Eigenschaften“ bedingte Reaktionen
- durch Qualitätsmängel bedingte Reaktionen
- unsachgemäße Handhabung
- emotionale Reaktionen, „z. B. durch Impfangst bedingt“
- Zufall
zu 1) „Was der Impfexperte nicht kennt, existiert für ihn auch nicht“
Wer bestimmt, was eine dem Impfstoff innewohnende, anhaftende Eigenschaft ist? Was ist mit bestimmten toxischen Wirkungen, die inzwischen in manchen Fachkreisen intensiv diskutiert, aber bisher weder von Behörden und Herstellern anerkannt werden? Und was ist mit direkten und indirekten Wirkungen, die noch gar nicht verstanden werden?
zu 2) „Opfere eine Charge und Du rettest den Impfstoff“
Die übliche Praxis bei gehäuft auftretenden Impfkomplikationen ist der Versuch, dies auf Qualitätsmängel bei bestimmter Produktionschargen zu schieben. Damit bleibt der Impfstoff als solcher unangetastet und der Hersteller bekommt die Gelegenheit, bestimmte Chargen zurückzurufen und sich dabei auch noch also „besonders vorsichtig“ hervorzutun.
zu 3) „Opfere den einzelnen Impfarzt und Du rettest den Impfstoff“
Eine unsachgemäße Handhabung kann tatsächlich vorkommen. Manchmal versuchen Behörden und Hersteller aber auch nur, das Problem auf den einzelnen Arzt abzuschieben, damit . Und: Selbst Impfkomplikation im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Handhabung bedeutet nicht automatisch, dass diese Impfkomplikation bei „sachgemäßer“ Handhabung NICHT aufgetreten wäre.
zu 4) „Das muss eine Einbildung sein“
Als ich den Punkt „emotinale Raktionen, z. B. durch Impfangst bedingt“ las, dachte ich zunächst an die Möglichkeit, dass damit bei der geimpften Person durch starke Ängste hervorgerufene psychosomatische Symptome gemeint sind, die ohne diese Ängste nicht aufgetreten wären – was natürlich in Einzelfällen möglich ist. Doch die Formulierung ist so wage und offen gehalten, dass sie auch noch eine andere Möglichkeit einschließt:
Da kann es Ihnen als Mutter z. B. passieren, dass Sie den Impfarzt auf deutliche Verhaltensänderungen Ihres Säuglings hinweisen und der Arzt Ihnen daraufhin das sogenannte „Münchhausen-Syndrom“ bescheinigt. Damit unterstellt er Ihnen, dass Sie die Impfkomplikation Ihres Kindes erfunden haben, um Aufmerksamkeit auf sich ziehen. In „sehr hartnäckigen“ Fällen kann dies sogar die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt und die Kindeswegnahme nach sich ziehen. Diese Diagnosestellung, die vor einigen Jahren in England aufkam, kann für Impfärzte unter Umständen eine willkommene Methode, sich „schwierige“ Eltern vom Leib zu halten. Als Folge der neuen WHO-Leitlinien vermute ich auch in Deutschland einen starken Anstieg dieser Willkür-Diagnose.
zu 5) „Zufall – der letzte Rettungsanker, wann alles andere nicht hilft“
Wenn alles andere nicht hilft, dann erklärt das PEI eine Impffolge auch gerne mal als reinen Zufall, mit der Begründung, diese Art von Erkrankungen würden bei Geimpften nicht häufiger auftreten als beim Bevölkerungsdurchschnitt. Doch obwohl beim PEI kluge Menschen mit Doktoren- oder gar Professorentiteln beschäftigt sind, wird dabei außer Acht gelassen, dass die Mehrheit der Bevölkerung geimpft ist und man eigentlich Geimpfte und Ungeimpfte miteinander vergleichen müsste, um zu sehen, ob es einen möglichen Zusammenhang gibt.
Anleitung für einen Freibrief
Wie also sind die neuen WHO-Richtlinien zu werten? Wenn wir berücksichtigen, dass die WHO-Spitze nachgewiesenermaßen sehr eng mit den Lobbyisten der Impfstoffhersteller kooperiert, dann können wir davon ausgehen, dass diese Richtlinien von den Herstellern direkt oder indirekt abgesegnet wurden. Tatsächlich lesen sich diese fünf „ursachenspezifische Definitionen“ wie eine Anleitung, wie man einem betroffenen Impfstoff am besten einen Freibrief ausstellt.
Das eigentliche Problem, nämlich eine fatale Beweislastumkehr durch die zuständigen Behörden, wird durch die neuen Leitlinien nicht nur nicht gelöst, sondern sogar noch verstärkt. Um das zu verstehen, müssen wir bedenken, dass jede Impfung rechtlich gesehen eine Körperverletzung eines gesunden (!) Menschen darstellt, zu dem der Impfling bzw. seine Eltern die mündige Einwilligung geben müssen. Diese mündige Einwilligung kann aber nur dann gegeben werden, wenn Hersteller und Behörden nachweisen können, dass ein Impfstoff sicher ist. Die Beweislast liegt somit beim Hersteller und den Behörden und NICHT beim Betroffenen.
Eine Unsicherheit bezüglich eines möglichen Zusammenhangs, z. b. bei unzureichender Datengrundlage, muss also zu einem „im Zweifel gegen den Impfstoff“ führen statt zu einem „im Zweifel für den Impfstoff“, wie es seit Jahrzehnten Praxis ist – und aus meiner Sicht durch die neuen Leitlinien manifestiert wird.
Entscheiden ist allein der zeitliche Zusammenhang mit der Impfung und das Fehlen von plausiblen Alternativen für die Ursachenklärung. Auch wenn die zeitlichen Abstände zu den Impfungen Wochen oder gar Monate betragen, so ist der Zusammenhang ernsthaft zu erwägen. Nur dadurch kann dafür gesorgt werden, dass Behörden und Hersteller endlich für ordentliche Studien sorgen, in denen Geimpfte und Ungeimpfte ergebnisoffen miteinander verglichen werden, die auch groß genug sind und lang genug laufen, um eine belastbare Aussage über bestimmte gehäufte Erkrankungen von Geimpften machen zu können. Bulletin für Arzneimittelsicherheit, März 2014, S. 31ff